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Seit Mai 2017 gilt das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017). Die bisherigen Grundvoraussetzungen bleiben gleich, neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis. Durch diese Normierung wird die bisherige Standesbezeichnung zu einer international vergleichbaren und als Bildungsabschluss anerkannten Qualifikation aufgewertet.
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