Für Weiterbildungen am BFI Lienz von Teilnehmer_innen aus Kärnten steht folgende Förderung zur Auswahl:
Wer wird gefördert?
Personen mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis sind. Dies umfasst auch befristete und/ oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die berufsbezogene Weiterbildung der in Kärnten wohnenden Arbeitnehmer_innen mit dem Ziel, die Arbeitnehmer_innen im Umgang mit den Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels zu unterstützen.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundsätzlich werden 25 % der Kosten gefördert. – Die Förderhöhe für Lehrlinge, junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Wiedereinsteiger_innen, Arbeitnehmer_innen, die länger als 3 Monate von Kurzarbeit betroffen sind, sowie für Arbeitnehmer_innen über 50 Jahre beläuft sich auf 75 % der Kosten. – Kurse aus den Maßnahmenschwerpunkten, die mindestens 100 Unterrichtseinheiten zu je mindestens 45 Minuten aufweisen, werden mit 50 % der Kosten gefördert. – Die maximale Förderhöhe innerhalb von 5 Jahren beläuft sich auf 2.500,- Euro.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen der einzelnen Fahrtkostenzuschüsse sowie die Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter www.arbeitnehmerfoerderung.at