Wer kann die Förderung beantragen?
- Unternehmen, die berechtigt sind, nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge auszubilden
- Lehrbetriebe, denen aus einem Ausbildungsverbund für Lehrlinge direkte Kosten entstehen (z. B. Kursgebühren, Aufwandsentschädigungen der Partnerbetriebe)
Was wird gefördert?
Lehrbetriebe können Unterstützung bei Themen wie
- Kursmaßnahmen für Lehrlinge in Kurzarbeit ohne Deckelung
- Internatskosten
- Coaching und Beratung
- Lernschwierigkeiten
- Basisförderung
- Lehrabschlussprüfung
nutzen.
Kontakt
Wirtschaftskammer Tirol
Lehrlingsstelle-Förderservice
Egger-Lienz-Straße 118, 6020 Innsbruck
Tel. +43 590905 7605 bzw. 7609
ausbildungsverbund@wktirol.at
www.lehre-foerdern.at