Wer kann die Förderung beantragen?
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Arbeitnehmer_innen, freie Dienstnehmer_innen, die in aufrechter Beschäftigung sind oder innerhalb des letzten Jahres mindestens sechs Monate in Beschäftigung waren
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Selbständige Unternehmer_innen, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind
Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Familieneinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) je nach Größe des Haushalts definierte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Voraussetzungen
- Vor der Antragsstellung brauchen Sie einen Bildungsplan.
- Der Hauptwohnsitz, Beschäftigungsort oder Unternehmenssitz muss sich in Tirol befinden.
Was wird gefördert?
Kosten für Bildungsmaßnahmen, z. B. das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse
Wie hoch ist die Förderung?
- bei einer Mindestanwesenheit von 75 % bis zu 90 % der Kurs- und/oder allfälliger Prüfungsgebühren bei einer Mindestanwesenheit von 75 %
- bei Anwesenheit von weniger als 75 % aliquote Berechnung der Förderhöhe entsprechend der Anwesenheit
- Insgesamt maximal EUR 3.000,- pro Person
- der_ die Fördernehmer_in zahlt vor Kursbeginn 10 % des Kursbeitrages, bei schriftlicher Zusage vom Land Tirol
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.weiterbildungsbonus.at