Förderungen des AMS Tirol

Individualförderung des AMS

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Arbeitssuchende, Wiedereinsteiger_innen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte


Was wird gefördert?

Es werden Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung bzw. (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert.


Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 100 % der Kurskosten werden gefördert.

Bildungsteilzeitgeld/Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz)

Wer kann Förderung beantragen?

  • Arbeitnehmer_innen, die unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit ununterbrochen mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind
  • Saisonarbeitskräfte und Personen, die das Weiterbildungsgeld im Anschluss an eine Elternkarenz konsumieren wollen (in beiden Fällen gelten besondere Regelungen)

Gleichzeitig muss mit dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart werden bzw. eine Reduzierung der Arbeitszeit um 25 bis 50 % für die Bildungsteilzeit. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein. 


Was wird gefördert?

  • Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse

Bei einer Bildungskarenz muss die Dauer der Bildungsmaßnahme zwischen 2 und 12 Monaten, bei einer Bildungsteilzeit zwischen 4 und 24 Monaten betragen. Stückelungen sind möglich.

6 Monate nach Start muss der Lernerfolg von 20 UE/Woche bzw. im Studium 8 ECTS/Semester und bei der Bildungskarenz 10 UE/Woche bzw. im Studium 4 ECTS/Semester nachgewiesen werden. Wer Kinder unter 7 Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit hat, muss nur 16 UE/Woche nachweisen.


Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe des Weiterbildungsgeldes für Bildungkarenz entspricht dem Arbeitslosengeld
  • Bei der Bildungsteilzeit beträgt die Förderung EUR 0,84 für jede volle Arbeitsstunde, um die die Arbeitszeit reduziert wurde.

Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS während eines Kurses

Wer kann die Förderung beantragen?

Frauen und Männer, die einen Betreuungsplatz für ihr(e) Kind(er) benötigen, weil sie an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z. B. Kurs) teilnehmen wollen.

Kontakt

AMS - Arbeitsmarktservice Tirol
Schöpfstraße 5, 6020 Innsbruck
Tel. +43 50904 740
ams.tirol@ams.at
www.ams.at/tirol

Fachkräftestipendium und Fachkräfteförderung des AMS

(für Kurse, die zwischen dem 1. Jänner 2017 und 31. Dezember 2018 begonnen wurden)
 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Arbeitnehmer_innen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind
  • Arbeitslose
  • Ehemalige Selbständige, wenn das Gewerbe ruht

Bedingung: die höchste abgeschlossene Ausbildung muss unter Hochschul-Niveau liegen.


Was wird gefördert?

Ausbildungen in Österreich für Branchen, in denen Fachkräfte fehlen


Wie hoch ist die Förderung?

Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe
 

Kontakt

Arbeitsmarktservice Tirol
Amraser Straße 8
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 581999
ams.tirol@ams.at
www.ams.at/tirol

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte - Neu für Live-Online-Kurse

Wer kann die Förderung beantragen?

Fördernehmer können Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Zweigniederlassung in Tirol sein, deren Arbeitnehmer_in in die Zielgruppe fallen. Diese sind

  • Arbeitnehmer_innen mit höchstens Pflichtschulabschluss
  • Weibliche Arbeitnehmer_innen mit höchstens abgeschlossener Lehre oder mittlerer Schule
  • Arbeitnehmer_innen die älter al 45 Jahre sind und eine höhere Ausbildung als den Pflichtschulabschluss haben

 

Was wird gefördert?

Es werden die Kurs- und Personalkosten gefördert.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde mit einer Obergrenze von EUR 10.000,- pro Arbeitnehmer_in und Begehren.

Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Unternehmen und Organisationen - ausgenommen

  • Bund
  • Länder
  • Gemeinden und Gemeindeverbände und
  • sonstige juristische Personen öffentlichen Recht.

 

Was wird gefördert?

Es werden die Kurs- und Personalkosten gefördert für Ausbildungen und Höherqualifizierungen im Bereich der Pflege und Betreuung. Die Förderung greift bei allen vollversicherten oder karenzierten Arbeitskräften, freie Dienstnehmer_innen - ausgenommen Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis und überlassene Arbeitskräfte vno gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung für Weiterbildungen vorsieht lt. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 60 % der Kurs- und Personalkosten

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