Wer kann die Förderung beantragen?
- Lehrlinge von Unternehmen, die berechtigt sind, nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge auszubilden
- Personen, deren Lehrzeitende maximal 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem förderbaren Lehrbetrieb gelernt haben
- Nicht gefördert werden Lehrlinge aus Überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen (§ 30 BAG), Gebietskörperschaften und politischen Parteien.
Was wird gefördert?
Kurskosten für die Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung, wenn diese frühestens 12 Monate vor bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende besucht werden
Wie hoch ist die Förderung?
100 % der Kosten
Kontakt
Wirtschaftskammer Tirol
Lehrlingsstelle - Förderservice
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel. +43 5 90 905 7303
ausbildungsverbund@wktirol.at
www.lehre-foerdern.at