Bildungsgeld update

Geförderte Kurse sind im Kursprogramm gekennzeichnet.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Arbeitnehmer_innen, freie Dienstnehmer_innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • Wiedereinsteiger_innen und Berufseinsteiger_innen
  • selbständige Unternehmer_innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeitenden

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist einkommensabhängig und besteht aus einer Basisförderung und einem Bildungsbonus. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Einkommen des_der Antragsteller_in des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

a)    Einkommensgrenze „I“: € 2.900,00

b)    Einkommensgrenze „II“: € 3.400,00

Die Förderung beträgt für Kurse, die ab 01.01.2025 beginnen

  • unterhalb der Einkommensgrenze „I“:
    30% der nachgewiesenen und tatsächlich vom_von Förderwerber_in bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und

    20% der nachgewiesenen und tatsächlich vom_von Förderwerber_in bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

    Der Förderbetrag von maximal € 3.500,00 pro Fördernehmer_in kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

  • Zwischen Einkommensgrenze „I“ und Einkommensgrenze „II“:
    20% der nachgewiesenen und tatsächlich vom_von Förderwerber_in bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und

    10% der nachgewiesenen und tatsächlich vom_von Förderwerber_in bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

    Der Förderbetrag von maximal € 2.100,00 pro Fördernehmer_in kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

Für die Förderung bestimmter Ausbildungen ist vor Kursbeginn der Besuch einer Bildungs- und Berufsberatung erforderlich. Betroffene Kurse sind in der Kursdatenbank entsprechend gekennzeichnet. Diese Beratung wird von folgenden IBOBB-zertifizierten Beratungsstellen durchgeführt: AK Tirol, AMS BIZen, bildungsinfo-tirol, WIFI Berufs- und Bildungsconsulting. Termine können bei den jeweiligen Beratungsstellen oder zentral über die Infoline der Bildungs- und Berufsberatung Tirol vereinbart werden: 0800 500 820.

Genaue Informationen erhalten Sie beim Amt der Tiroler Landesregierung:

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.mein-update.at 

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