Bildungsgeld update

Geförderte Kurse sind im Kursprogramm gekennzeichnet.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Arbeitnehmer_innen
  • Freie Dienstnehmer_innen
  • Lehrlinge
  • Öffentlich-rechtliche Bedienstete
  • Arbeitssuchende
  • Wiedereinsteiger und Berufseinsteiger_innen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für Ausbildungen über EUR 3.000,- der Nachweis einer vorangegangenen, bildungsanbieterunabhängigen Bildungs- und Berufsberatung verlangt werden kann, um das Bildungsgeld "update" in Anspruch zu nehmen.


Was wird gefördert?

Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel die berufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.


Wie hoch ist die Förderung?

30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie
20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)


Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.mein-update.at 

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