Geförderte Kurse sind im Kursprogramm gekennzeichnet.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Arbeitnehmer_innen
- Freie Dienstnehmer_innen
- Lehrlinge
- Öffentlich-rechtliche Bedienstete
- Arbeitssuchende
- Wiedereinsteiger und Berufseinsteiger_innen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für Ausbildungen über EUR 3.000,- der Nachweis einer vorangegangenen, bildungsanbieterunabhängigen Bildungs- und Berufsberatung verlangt werden kann, um das Bildungsgeld "update" in Anspruch zu nehmen.
Was wird gefördert?
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel die berufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.
Wie hoch ist die Förderung?
30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie
20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.mein-update.at