Wer kann die Förderung beantragen?
- Arbeitnehmer_innen und freie Dienstnehmer_innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst, reduziert oder karenziert haben
- Wiedereinsteiger_innen
- Lehrlinge
Was wird gefördert?
Die mit der Lebenserhaltung verbundenen Kosten
Wie hoch ist die Förderung?
- 35 % des Einkommensverlustes, maximal EUR 350,- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
- 30 % des Einkommensverlustes, maximal EUR 300,- monatlich, bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer
- EUR 150,- für Wiedereinsteiger_innen
- EUR 100,- monatlich für Lehrlinge, wenn das Haushaltseinkommen die Obergrenze nicht überschreitet
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung