Wer kann die Förderung beantragen?
Personen, die
- zum rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in Österreich berechtigt sind,
- ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben und
- keine anderweitige Fördermöglichkeit von Kosten für Kurse gemäß § 2 haben oder hatten.
Weitere Fördervoraussetzungen:
- Der Kurs muss von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.
- Der Kurs muss in Tirol stattfinden.
- Eine Kurseinheit beträgt mindestens 45 Minuten.
- Für die Zuerkennung der Förderung ist eine mindestens 75 %ige Anwesenheit beim Kurs erforderlich.
Hinweis zu Fristen: Förderanträge sind bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Landesregierung einzureichen.
Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Deutschkurse zum allgemeinen Erwerb der deutschen Sprache als Fremdsprache der Niveaustufen A1 bis B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) gefördert. Nicht gefördert werden Kurse mit speziellen Inhalten (z. B. Grammatiktraining, Kommunikationstraining, berufseinschlägige Deutschkurse).
Die Förderung hat zum Ziel, die Integration von Zugewanderten durch Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache zu verbessern.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und beträgt 50 % der Kurskosten, maximal EUR 4,00 pro Kurseinheit.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit - Diversität
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 7821
ga.diversitaet@tirol.gv.at