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Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Nach dem ArbeitnehmerIinnenschutzgesetz (ASchG) sind vom Betrieb Sicherheitsvertrauensleute zu stellen. Für diese Tätigkeit ist eine fachliche Schulung im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des Arbeitnehmer_innenschutzes notwendig.
Kursinhalte
Alle Personen, die zu Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden.
100 %ige Anwesenheitspflicht
- Notwendigkeit der Unfallverhütung, häufigste Unfallursachen, Unfallkosten
- Organisation der Sozialversicherung
- Außer- und innerbetriebliches Arbeitnehmer_innenschutzsystem
- Bauliche Sicherheitsmaßnahmen, Maschinensicherheit, Elektrosicherheit
- Bildschirmarbeitsplätze, ergonomische Aspekte bei der Arbeit
- Gesundheit und Hygiene bei der Arbeit
- Grundzüge der Evaluierung
- Aufgaben und Pflichten der SVP
- Haftung und Verantwortung der SVP
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Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert_innen gerne zur Verfügung.
Tel. +43 (0)509660
info@bfi-tirol.at