Sachkundekurs Giftverordnung
Erforderliche Kenntnisse im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften

Es erfolgt die Vermittlung von erforderlichen Kenntnissen im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften gemäß Anlage 4 der Giftverordnung. In Betrieben, in denen Chemikalien verwendet werden, die gemäß § 35 des Chemikaliengesetzes als "Gifte" gelten, muss zumindest eine Person beschäftigt sein, die über eine derartige Sachkunde verfügt. Das bedeutet, ein Betrieb bzw. eine Einrichtung (z. B. ein Schwimmbad) erhält nur dann eine behördliche Bescheinigung über die Berechtigung zum Giftbezug (z. B. von Chlorgas), wenn mindestens eine Person, die mit den betreffenden Chemikalien umgehen soll, sachkundig ist. Als sachkundig gilt eine Person, die diesen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat und zusätzlich über die notwendigen Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe verfügt. Von vornherein als sachkundig gelten auch Personen, die bestimmte berufliche Qualifikationen haben (z. B. Ärzt_innen).

Kursinhalte

Zielgruppe

Personen, die als Giftbeauftragte tätig werden und Personen, die in Betrieben/Einrichtungen arbeiten, in denen "Gifte" (bestimmte gefährliche Chemikalien, wie z. B. Chlorgas oder Ammoniak) verwendet werden, wenn sie noch keine einschlägige Ausbildung haben

Inhalte

Die Unterrichtsgegenstände sind in Anlage 4 der Giftverordnung vorgegeben und umfassen die Themenbereiche:

  • Grundlagen der Physik und Chemie
  • Grundlagen der Toxikologie
  • Anwenderschutz
  • Informationsquellen und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (Gefahrensymbole bzw. Piktogramme, Produktidentifikatoren, Ratschläge und Hinweise etc.)
  • Gesetze und Vorschriften, Chemikaliengesetz und Chemikalienverordnung, EU-Recht (CLP-Verordnung), besondere giftrechtliche Bestimmungen
  • Relevante Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Abfallwirtschaftsrechts.
Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
BFI Tirol Zertifikat
Hinweis

Die notwendigen Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe müssen gegebenenfalls durch einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs zusätzlich erworben werden.

Veranstaltungsort
BFI Tirol Schulungszentrum
Museumstraße 20
6020 Innsbruck
Abschlussinformation
BGBl. II Nr. 24/2001. § 4 Abs. 7 und Anlage 4, Punkt 6, idgF unterrichtet nach dem Kursplan gemäß § 4 und Anlage 4 der Giftverordnung 2000, BGBl. II Nr. 24/2001.
Terminübersicht
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Kurs Nr. 1056080.25
Kursort: Innsbruck
Termin: 06.05.2025 bis 08.05.2025
Dauer: 24 UE
Di 08:00-17:00, Mi 08:00-17:00, Do 08:00-17:00

€ 773,00

Verfügbar

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