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Ausbildung für Verkehrsposten
Laut Straßenverkehrsordnung sind die Betreiber einer Straßenbaustelle verpflichtet, durch eine entsprechende Regelung zu gewährleisten, dass der Verkehrsfluss nicht unterbrochen wird. Diese Aufgabe darf nur von eigens geschulten Verkehrsposten übernommen werden, deren Kenntnisse alle fünf Jahre aufzufrischen sind.
Kursinhalte
Personen, die mit der Regelung des Verkehrs bei Straßenbaustellen betraut werden sollen
Vollendetes 21. Lebensjahr, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B1 oder besser) sowie Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens drei Jahren
- Rechtliche Grundlagen
- Anforderungen an Verkehrsposten
- Warnkleidung
- Signalscheiben und Handzeichen
- Regelung mit mehreren Verkehrsposten
- Umlaufzeiten (Rot-Grün-Anzeige)
- Sonderfälle (z. B. Ampelbetrieb)
- Verhalten bei Unfällen
Abschlussprüfung. Bei positivem Ergebnis wird vom Kursveranstalter ein Ausweis ausgestellt, der bestätigt, dass der Inhaber auf seine Fähigkeiten zur Regelung des Verkehrs geprüft wurde.
Bitte bringen Sie Ihren Führerschein Klasse B mit – er wird zur Überprüfung benötigt!
Diese Schulung wird bei Bedarf auch firmenintern angeboten!
Download
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1500-Verkehrsposten-web.pdf PDF 718 KB