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Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte
Das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) wurde am 17.6.1994 als BGBl. Nr. 450/1994 kundgemacht. Gemäß § 74 müssen Sicherheitsfachkräfte die erforderlichen Fachkenntnisse durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Fachausbildung nachweisen. Das BFI Tirol ist als Ausbildungsstätte für Sicherheitsfachkräfte anerkannt.
Die heutige Sicherheitsfachkraft benötigt umfassendes Wissen auf vielen Gebieten:
• Fachkundige Beratung des_der Arbeitgeber_in
• Kompetenz in Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung
• Planung von Arbeitsstätten und Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln und -stoffen
• Erprobung und Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
• Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
• Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung
• Unabhängige Beratung der Mitarbeiter_innen im Betrieb
Die Sicherheitsfachkraft ist aber auch ein_eine unabhängiger_unabhängige Berater_in für alle Mitarbeiter_innen im Betrieb.
Kursinhalte
Personen, die zukünftig als Sicherheitsfachkraft tätig werden
Absolvent_innen eines technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums, HTL-Absolvent_innen, Absolvent_innen mit Meister- oder Werkmeisterprüfung mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Praxis, sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Praxis plus Aufnahmeprüfung - diese Anforderungen gelten auch für Mitarbeiter_innen im öffentlichen Dienst.
- Eingehendes Studium des ASchG und der dazu erlassenen Verordnung aus rechtlicher Sicht und Erarbeitung praktischer Umsetzungsmöglichkeiten
- Integration der spezifischen Problemstellung der technischen und organisatorischen Besonderheiten in und von Verkehrsbetrieben und die für die Verkehrsbetriebe maßgeblichen Rechtsvorschriften
- Anwendungs- und praxisorientierter Unterricht: Exkursionen zu ausgewählten Betrieben zur Veranschaulichung der Organisation des praktischen Arbeitnehmer_innenschutzes
- Schwerpunktsetzung der kommunikativen Komponente einer Sicherheitsfachkraft durch gezieltes Kommunikations- und Konflikttraining sowie durch die Schulung von Argumentations-, Präsentations- und Moderationstechniken
- Verfassen einer Projektarbeit: Ausarbeiten von sicherheitstechnisch relevanten Vorschlägen für ein Unternehmen bzw. ein Team
Im Anschluss an dem Lehrgang findet eine schriftliche Teilprüfung und eine kommissionelle Abschlussprüfung (Projektarbeit und mündliche Fachprüfung) statt.
Der Kurs findet in vier Unterrichtsblöcken , einem Aufnahmetesttermin und einem Prüfungstermin statt.
Aufnahmetests: 26. September 2025 von 17:30 bis 19:30 Uhr
Block 1: 7. bis 11. Oktober und 14. bis 18. Oktober 2025
Block 2: 10. bis 14. November und 17. bis 21. November 2025
Block 3: 19. bis 23. Jänner und 26. bis 30. Jänner 2026
Block 4: 9. bis 13. März und 16. bis 20. März 2026
Prüfungen: 27 und 28. März 2026
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 50 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at
Download
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AusbildungzurSicherheitsfachkraft.pdf PDF 454 KB