Sachkundekurs Giftverordnung
Erforderliche Kenntnisse im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften

Bildungsgeld-update 50%

Es erfolgt die Vermittlung von erforderlichen Kenntnissen im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften gemäß Anlage 4 der Giftverordnung. In Betrieben, in denen Chemikalien verwendet werden, die gemäß § 35 des Chemikaliengesetzes als "Gifte" gelten, muss zumindest eine Person beschäftigt sein, die über eine derartige Sachkunde verfügt. Das bedeutet, ein Betrieb bzw. eine Einrichtung (z. B. ein Schwimmbad) erhält nur dann eine behördliche Bescheinigung über die Berechtigung zum Giftbezug (z. B. von Chlorgas), wenn mindestens eine Person, die mit den betreffenden Chemikalien umgehen soll, sachkundig ist. Als sachkundig gilt eine Person, die diesen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat und zusätzlich über die notwendigen Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe verfügt. Von vornherein als sachkundig gelten auch Personen, die bestimmte berufliche Qualifikationen haben (z. B. Ärzt_innen).

Kursinhalte

Zielgruppe

Personen, die als Giftbeauftragte tätig werden und Personen, die in Betrieben/Einrichtungen arbeiten, in denen "Gifte" (bestimmte gefährliche Chemikalien, wie z. B. Chlorgas oder Ammoniak) verwendet werden, wenn sie noch keine einschlägige Ausbildung haben

Inhalte

Die Unterrichtsgegenstände sind in Anlage 4 der Giftverordnung vorgegeben und umfassen die Themenbereiche:

  • Grundlagen der Physik und Chemie
  • Grundlagen der Toxikologie
  • Anwenderschutz
  • Informationsquellen und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (Gefahrensymbole bzw. Piktogramme, Produktidentifikatoren, Ratschläge und Hinweise etc.)
  • Gesetze und Vorschriften, Chemikaliengesetz und Chemikalienverordnung, EU-Recht (CLP-Verordnung), besondere giftrechtliche Bestimmungen
  • Relevante Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Abfallwirtschaftsrechts.
Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
BFI Tirol Zertifikat
Hinweis

Die notwendigen Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe müssen gegebenenfalls durch einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs zusätzlich erworben werden.

Förderhinweis

Das Land Tirol fördert bis zu maximal 50 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at

Abschlussinformation
BGBl. II Nr. 24/2001. § 4 Abs. 7 und Anlage 4, Punkt 6, idgF unterrichtet nach dem Kursplan gemäß § 4 und Anlage 4 der Giftverordnung 2000, BGBl. II Nr. 24/2001.
Mehr anzeigen

Termine

06.05.2025 - 08.05.2025 Innsbruck
Weiterführende Kurse
06.10.2025 bis 20.03.2026
Das könnte Sie auch interessieren
27.11.2024 bis 29.11.2024
19.02.2025 bis 21.02.2025
02.04.2025 bis 04.04.2025
07.05.2025 bis 09.05.2025
04.06.2025 bis 06.06.2025

Wir sind gerne für Sie da!

Standortsuche

Sie möchten einen Kurs buchen?
Unsere Standortsuche hilft Ihnen, eine Bezirksstelle in Ihrer Nähe zu finden.

Standortsuche

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie haben Fragen zu einem Kurs?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Newsletter

Aktuelle Kurse, Veranstaltungen, wichtige Informationen und interessante Neuigkeiten.

Anmelden