Sachkunde für den Umgang mit Giften - Auffrischungskurs

Die Sachkunde für den Umgang mit Giften ist gemäß § 4 Abs. 9 der Giftverordnung 2000 spätestens alle 4 Jahre nach Absolvierung des Grundkurses aufzufrischen. Dieses Seminar wird in diesem Sinne anerkannt.

Kursinhalte

Zielgruppe

Personen, die als Giftbeauftragte tätig sind sowie Personen, die in Betrieben/Einrichtungen arbeiten, in denen "Gifte" (bestimmte gefährliche Chemikalien, wie z. B. Chlorgas oder Ammoniak) verwendet werden

Voraussetzungen

Erfolgreiche Absolvierung eines Sachkundekurses zur Giftverordnung

Inhalte

In diesem Kurs erhalten Sie alle nötigen Informationen, um Ihre Kenntnisse zum sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften auf den aktuellen Stand zu bringen. Behandelt werden folgende Themen:

  • Aktuellen Regelungen über Gifte in österreichischen und in europäischen Rechtsvorschriften, die für Gifte geltenden Vorschriften und Schutzmaßnahmen
  • Neue Entwicklungen zur Einstufung von Giften
  • Praktische Verwendung des Sicherheitsdatenblattes
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Zusammenarbeit arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Kräfte am Arbeitsplatz
Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
Kursbesuchsbestätigung
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Termine

14.11.2024 Innsbruck
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