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C95 Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen
Güterverkehr - gemäß § 19b GütbefG / iVm § 12 GWB
Laut „Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer“ haben alle betreffenden Lenker_innen jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen die 35-stündige Weiterbildung zu absolvieren, um sich die Verlängerung in den Führerschein eintragen zu lassen. Dieser Kurs beinhaltet alle erforderlichen fünf Module.
Kursinhalte
Alle Fahrer_innen mit der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C, die Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen. Achtung: Gilt auch für Wochenend-Aushilfsfahrer_innen!
100 %ige Anwesenheitspflicht
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der geltenden Sicherheitsregeln und Anwendung folgender Vorschriften:
- Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung