Deutsch für gewerblich-technische Berufe inkl. Hubstapler

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In diesem beruflichen Vorbereitungskurs können die Teilnehmenden ihre Deutschkenntnisse verbessern und erhalten erste theoretische und praktische Einblicke in die Bereiche der Metall-/Kfz-Technik sowie des Bau- und Baunebengewerbes. Überdies kann die Hubstaplerprüfung abgelegt werden.

Kursinhalte

Zielgruppe

Personen, die ihre berufssprachlichen Deutschkenntnisse verbessern, sich arbeitsplatzbezogene Basiskenntnisse aneignen und ihr Wissen über den österreichischen Arbeitsmarkt ausbauen möchten

Voraussetzungen
  • Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel gem. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
  • Asylberechtigung oder subsidiärer Schutzstatus
  • Vertriebenenstatus nach § 62 AsylG 2005
  • Deutschkenntnisse ab A2-Niveau
  • Absolvieren des Aufnahmeverfahrens

 

Bei Anmeldung über die Hompage kontaktieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin für das persönliche Aufnahmegespräch zu vereinbaren.

Inhalte
  • Fachkunde und Fachvokabular
  • Material-, Werkzeug- und Maschinenkunde
  • Abläufe in der Werkstatt und auf der Baustelle
  • Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Plan lesen und Skizzen anfertigen, Maßeinheiten
  • Holzarbeiten (Leimen, Sägen, Feilen etc.)
  • Ausbildungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer_in, Arbeitskultur
  • Stellensuche, Bewerbung, schriftliche und mündliche Kommunikation etc.
Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
Kursbesuchsbestätigung, Hubstaplerausweis nach FK-V
Abschlussinformation

BGBl. II Nr. 13/2007 idgF unterrichtet nach Anhang 3 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, als ermächtigte Ausbildungseinrichtung gemäß § 63 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF

Hinweis
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Bei Erfüllung der Anwesenheit können die angefallenen Fahrtkosten rückerstattet werden. 
  • Kofinanziert von der Europäischen Union, vom Bundekanzleramt und vom Land Tirol
Abschlussinformation
BGBl. II Nr. 13/2007 idgF unterrichtet nach Anhang 3 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, als ermächtigte Ausbildungseinrichtung gemäß § 63 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF
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