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Personalverrechnung - schriftliche Prüfung
Schriftliche Abschlussprüfung zur Ausbildung zum_zur Personalverrechner_in
Kursinhalte
Absolvent_innen der Ausbildung zum_zur Personalverrechner_in
Absolvent_innen der Ausbildung zum_zur Personalverrechner_in mit mindestens 75 %iger Anwesenheit
Die Inhalte der schriftlichen Abschlussprüfung entsprechen dem § 21(2) des BiBuG.
Dabei Es werden insbesondere folgende Themengebiete abgefragt:
- Personalverrechnung
- Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht sowie Arbeits- und Verfahrensrecht
- Steuerrecht
- Sozialrecht