Qualifizierungskurs zum Führen von Hubstaplern

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In diesem beruflichen Qualifizierungskurs können die Teilnehmenden ihre Deutschkenntnisse verbessern und die Ausbildung zum Führen von Hubstaplern absolvieren.

Kursinhalte

Zielgruppe

Personen, die ihre berufssprachlichen Deutschkenntnisse verbessern, sich arbeitsplatzbezogene Basiskenntnisse aneignen und ihr Wissen über den österreichischen Arbeitsmarkt ausbauen möchten

Voraussetzungen
  • Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel gem. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
  • Asylberechtigung oder subsidiärer Schutzstatus
  • Vertriebenenstatus nach § 62 AsylG 2005
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Deutschkenntnisse ab B1-Niveau
  • 100 %ige Anwesenheitspflicht beim praktischen Teil
  • Absolvieren des Aufnahmeverfahrens

 

Bei Anmeldung über die Hompage kontaktieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin für das persönliche Aufnahmegespräch zu vereinbaren.

Inhalte
  • Fachvokabular in Deutsch
  • Grundlagen in der Mechanik und Elektrotechnik, Aufbau und Arbeitsweise
  • Mechanische und elektrische Ausrüstung
  • Sicherheitseinrichtungen, Betrieb und Wartung, Arbeitnehmer_innenschutzvorschriften
  • Sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern
  • Praktische Übungen
  • Prüfung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und FK-V
  • Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer_in, Arbeitskultur
  • Stellensuche, Bewerbung, schriftliche und mündliche Kommunikation etc.
Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
Hubstaplerausweis nach FK-V, Kursbesuchsbestätigung
Abschlussinformation

BGBl. II Nr. 13/2007 idgF unterrichtet nach Anhang 3 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, als ermächtigte Ausbildungseinrichtung gemäß § 63 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF

Hinweis
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Bei Erfüllung der Anwesenheit können die angefallenen Fahrtkosten rückerstattet werden. 
  • Kofinanziert von der Europäischen Union, vom Bundekanzleramt und vom Land Tirol
Abschlussinformation
BGBl. II Nr. 13/2007 idgF unterrichtet nach Anhang 3 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, als ermächtigte Ausbildungseinrichtung gemäß § 63 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF
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