Allgemeine Informationen zur Matura
Was ist die Berufsreifeprüfung (BRP) und warum sollte ich sie machen?
Die Berufsreifeprüfung ist ein Abschluss, der mit der Matura gleichgesetzt wird. Durch einen Abschluss erhalten Sie im Beruf oft bessere Aufstiegs- und Verdienstchancen. Außerdem können Sie mit dem erfolgreichen Abschluss an allen Universitäten, FHs etc. studieren. Darüber hinaus können Sie neues Wissen und Kompetenzen erwerben sowie neue Kontakte knüpfen.
Was ist der Unterschied zur Studienberechtigungsprüfung (SBP)?
Einfach ausgedrückt: Bei der Berufsreifeprüfung holt man die Matura vollständig nach, während die Studienberechtigungsprüfung das Studieren ohne Matura ermöglicht. Mit der BRP kann man, wenn man die entsprechende Erstausbildung abgeschlossen hat, an jeder Hochschule studieren. Für die SBP ist keine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig, allerdings ist man hier an Studienfach und an den Studienort gebunden.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Berufsreifeprüfung?
Erstens ist bei Absolvierung der letzten Teilprüfung ein Mindestalter von 19 Jahren Voraussetzung und zweitens eine positiv abgeschlossene Erstausbildung. Zur Erstausbildung zählt beispielsweise auch eine dreijährige Mittlere Schule. Bei der Lehre PLUS Matura gelten andere Voraussetzungen.
Wie lange dauert die Berufsreifeprüfung?
Die Dauer kann individuell stark variieren, da die BRP individuell nach Lerntempo, Vorbildung etc. geplant wird.
Durchschnittlich beträgt die Dauer ein bis zwei Jahre.
Welche Fächer werden geprüft?
Es müssen die Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache (Englisch) und in einem auf den Beruf abgestimmten Fachbereich absolviert werden.
Kann man die Kurse einzeln buchen, z. B. wenn ich zuerst Deutsch mache und erst wenn ich damit fertig bin dann Mathematik oder Englisch?
Das ist möglich. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte → matura@bfi-tirol.at.
Wie viel kostet die Berufsreifeprüfung?
Aktuelle Kurskosten finden Sie auf der Homepage unter → https://www.bfi.tirol/de/155/623/Berufsreifepruefung
Kann ich mir Teilprüfungen anrechnen lassen, z. B. den Fachbereich?
Im Rechtsinformationssystem des Bundes finden Sie die gesamte Liste, welche Teilprüfungen angerechnet werden können: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000865
Was bedeutet Lehre PLUS Matura?
Das Lehre PLUS Matura Programm ist eine Sonderform der Berufsreifeprüfung, bei der die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Bedingung für die Absolvierung der Kurse im LPM-Modell ist eine aufrechte Lehre in einem österreichischen Unternehmen. Vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung muss mindestens eine Prüfung absolviert werden. Die übrigen Prüfungen kann man auch nach der Lehrabschlussprüfung (LAP) ablegen.
Voraussetzungen für die BRP bzw. Matura am BFI Tirol
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Mindestalter 19 Jahre bei der letzten Teilprüfung
2. Eine positiv abgeschlossene Erstausbildung
Als Erstausbildung wird folgendes anerkannt:
- Lehrabschlussprüfung oder
- Facharbeiterprüfung gemäß des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes oder
- mindestens dreijährige mittlere Schule oder
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder
- mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung zum medizinisch-technischen Fachdienst und zum Sanitätshilfsdienst oder
- Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder
- Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder
- land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder
- Dienstprüfung gemäß des Beamten Dienstrechtsgesetzes oder des Vertragsbedienstetengesetzes (mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr) oder
- erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung (jeweils mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit) oder
- erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium oder
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität
- oder erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum/zur HeilmasseurIn
Ansuchen im Bezug auf die Berufsreifeprüfung / Matura am BFI Tirol
Was ist ein Ansuchen?
Das Ansuchen ist ein Formalakt, der vor der Ablegung von Prüfungen stattfinden muss. In diesem Formular gibt man der Bildungsdirektion seine Daten bekannt und legt fest, welche Prüfungsschule und welchen Fachbereich man absolvieren möchte. Hat die Bildungsdirektion das Ansuchen überprüft, geht es weiter an die Prüfungsschule, die dann Ihre Zulassung ausstellt. Sie füllen das Formular aus, schicken es uns fristgerecht an matura@bfi-tirol.at und den Rest erledigt das BFI Tirol für Sie.
Wie ist das Ansuchen auszufüllen?
Siehe Ausfüllhilfe auf Moodle
Ich bin Teilnehmer_in im Lehre PLUS Matura Programm und habe noch keinen Lehrabschluss. Was schreibe ich als Voraussetzung hin?
Deine Voraussetzung ist die Lehrabschlussprüfung, die du abschließen wirst. Beim Datum schreibst du das Enddatum deines Lehrvertrages hin.
Welchen Fachbereich muss ich auswählen?
Der Fachbereich wird nach dem Beruf ausgewählt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Sie auswählen sollten, melden Sie sich gerne bei uns.
Warum muss ich eine Prüfung an der Schule ablegen? Welche Schule muss ich auswählen?
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens eine Prüfung an der Zulassungsschule abgelegt werden muss. Welche Schule Sie wählen sollten, können Sie sich im Dokument „Zuordnung zu den Prüfungsschulen“ auf Moodle ansehen.
Was ist eine Zulassung?
Die Zulassung ist ein Dokument, welches Sie nach erfolgreicher Übermittlung des Ansuchens von der Zulassungsschule erhalten. Mit der Zulassung sind Sie nun offiziell für die Prüfungen zugelassen. Bitte bewahren Sie Ihre Zulassung gut auf und übermitteln Sie das Dokument per E-Mail auch an das BFI Tirol, da die Zulassung bei jedem Prüfungsantritt kontrolliert wird.
Auf meiner Zulassung steht nur der Fachbereich, ist diese auch für alle anderen Fächer gültig?
Jede Schule gestaltet die Zulassung ein bisschen anders und auch wenn nur der Fachbereich vermerkt ist, sind Sie für alle vier Teilprüfungen zugelassen.
Wozu brauche ich die Zulassung?
Die Zulassung bestätigt Ihren Prüfungsort und dass Sie die Voraussetzungen für die Ablegung der Prüfung erfüllen. Das Dokument wird bei jedem Prüfungsantritt kontrolliert.
Nachteilsausgleich
Ich habe Legasthenie und/ oder Dyskalkulie. Kann ich die Berufsreifeprüfung trotzdem machen?
Auf jeden Fall! Es gibt die Möglichkeit einen „Nachteilsausgleich“ von der Bildungsdirektion ausstellen zu lassen. Bei Vorlage eines ärztlichen Gutachtens kann Ihnen z. B. mehr Zeit bei Prüfungen gewährt werden. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns.
Maturaprüfung
Wo finde ich die Prüfungstermine?
Sie finden die Prüfungstermine unter https://www.bfi.tirol/de/155/623/725/Berufsreifepruefung---Uebersicht-Pruefungstermine-am-BFI-Tirol
Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie füllen das Anmeldeformular [verlinken] aus und senden es an matura@bfi-tirol.at
Wie melde ich mich für eine Schulprüfung an?
Das übernehmen wir für Sie. Füllen Sie wie oben beschrieben das Anmeldeformular aus und senden es an matura@bfi-tirol.at. Bitte vermerken Sie gerne auf dem Formular „Schule“.
Was muss ich bei einer Prüfung mitnehmen?
Das unterscheidet sich von Fach zu Fach. In jedem Fall ist Schreibzeug und Essen und Trinken nach Bedarf mitzubringen. Was genau mitzubringen ist, steht dann auch nochmal in der Prüfungseinladung.
Wann erhalte ich die Einladung zur Prüfung?
Die Einladung zur Prüfung wird ca. ein bis zwei Wochen vor der Prüfung versendet.
Was bedeutet „angemessene Kleidung“?
Angemessene Kleidung bedeutet „dem Anlass entsprechend“. D. h. zu legere Kleidung wie z. B. Jeans, kurze Hosen oder großzügige Ausschnitte. Empfohlen werden Hemden, Sakkos, Blusen, Blazer und ähnliches. Achtung: Wir weisen Sie darauf hin, dass der Vorsitz das Recht hat, Sie bei unangemessener Kleidung nicht zur Prüfung zuzulassen.
Wann erhalte ich mein Teilzeugnis?
Bei Prüfungen am BFI Tirol erhalten Sie Ihr Teilzeugnis vier bis sechs Wochen nach dem Prüfungstermin per Post zugesendet. Bei Schulprüfungen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule. Meisten werden Sie aber bei der Prüfung schon über den Ablauf informiert.
Ich habe eine Prüfung nicht geschafft. Was passiert jetzt?
Eine Wiederholung der Teilprüfungen ist dreimal möglich, das heißt es gibt (wenn das Ansuchen nach dem 1.9.2015 gestellt worden ist) vier Antrittsmöglichkeiten. Gerne können Sie sich bei uns melden und wir informieren Sie, ob Sie eventuell noch eine Intensivvorbereitung vor dem nächsten Prüfungstermin buchen können. Für den nächsten Termin müssen Sie sich wieder per Anmeldeformular (siehe oben) anmelden.
Ich kann nicht zur Prüfung kommen. Verfällt mein Antritt? Was muss ich tun? Wann ist die nächste Prüfung?
Nein, es verfällt kein Antritt. Grundsätzlich gilt: Erst nach Aufschlagen des Prüfungsbogens zählt der Antritt. Bei kurzfristigen Absagen behalten wir uns aber das Recht vor, Gebühren einzuheben.
Ich kann nicht zur Prüfung kommen. Was muss ich tun?
Bitte geben Sie uns so rasch als möglich unter matura@bfi-tirol.at kurz Bescheid. Die nächsten Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage. Für den nächsten Termin müssen Sie sich erneut mit dem Anmeldeformular (siehe oben) anmelden.
Nach der Berufsreifeprüfung
Ich habe nun alle vier Teilprüfungszeugnisse. Was mache ich damit?
Herzlichen Glückwunsch! Um ein Gesamtprüfungszeugnis zu erhalten, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Zulassungsschule. ACHTUNG: Es können Kosten für die Zeugnisausstellung entstehen. Diese sind nicht in den Kurskosten enthalten.
Förderungen
(gilt nicht für Lehre PLUS Matura, diese ist für Lehrlinge kostenlos)
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Kontakt und weiterführende Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an matura@bfi-tirol.at.