Seit Mai 2017 gilt das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017). Die bisherigen Grundvoraussetzungen wie HTL Matura oder fachlich vergleichbare Qualifikation in Kombination mit einer (Berufs-)Reifeprüfung sowie drei bzw. sechs Jahre fachbezogene Praxis bleiben gleich.
Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit einer Zertifizierungskommission. Dieses Fachgespräch ist keine Prüfung, sondern soll zeigen, welche Praxistätigkeiten Sie bisher ausgeführt und welche Rolle Sie bei diesen Tätigkeiten eingenommen haben. Durch diese Normierung wird die bisherige Standesbezeichnung zu einer international vergleichbaren und als Bildungsabschluss anerkannten Qualifikation aufgewertet.
Kosten für die Ingenieur-Zertifizierung
EUR 473,-
Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft